Soziale Verantwortung

Soziale
Verantwortung

Ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit und Verantwortung ist uns wichtig.

Wir, die Ammerndorfer Mühle KG bekennen uns zu einem verantwortungsvollen Wirtschaften.

Diese Grundsatzerklärung definiert die Haltung und Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, sowie der Sorgfaltspflicht der Umwelt gegenüber im Unternehmen und bei Geschäftspartnern. Wir unterstützen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (von den Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 einstimmig verabschiedet, 3 Säulen: Schutz, Achtung, Abhilfe) uneingeschränkt und erwarten von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte achten. Alle Geschäftspartner verpflichten sich zur Beachtung der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen, sowie der international anerkannten Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Der Einsatz von Kinderarbeit gemäß den Bestimmungen der ILO und/oder den nationalen Vorschriften wird nicht akzeptiert. Alle weiteren Vorschriften zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten sind ebenfalls einzuhalten. Sämtliche Formen von Zwangs- und Sklavenarbeit sind unzulässig. Beschäftigte dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Zwang zur Beschäftigung gezwungen werden. Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen wird respektiert. Beschäftigten ist es erlaubt sich im Rahmen der geltenden Vorschriften zusammenzuschließen, friedlich zu organisieren und Tarifverhandlungen durchzuführen.

Aktivitäten von Zulieferern sollen nicht zu Verletzungen des Rechts auf Nahrung, des Rechts auf Wasser, des Rechts auf Gesundheit und anderen zentraler Bestimmungen der zentralen Menschenrechtspakte, die auch Grundlage der VN-Leitprinzipien sind, führen. Mit dieser Erklärung bekunden wir unsere Absicht, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht innerhalb unseres Einflussbereichs voranzutreiben.

Die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist fester Bestandteil des Arbeitsvertrages und der Geschäftsbeziehung, grundsätzlich haben alle Partner und Mitarbeiter anerkannt nach den Grundsätzen zu arbeiten. Alle Unternehmensabteilungen überprüfen und gewährleisten die Übereinstimmung ihrer Handlungen und Tätigkeiten mit den Grundsätzen. Jede Abteilung ist zudem für die Durchführung der Ablaufkontrollen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs sowie für die Feststellung aufgetretener Missachtungen/Verstöße und deren Meldung an die Betriebsleitung oder betrieblich definierten Stellen, verantwortlich.

Wir werden unsere Stakeholder und die Öffentlichkeit weithin über diese Selbstverpflichtung informieren und unterstützen das Gebot der Transparenz.